§ 1 Geltung der Bedingungen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge von Dr. Heiko Beyer (Verkäufer, im weiteren »Vision 21« oder »Verkäufer« genannt), sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit Endkunden (Käufer), soweit im Einzelfall Abweichungen und Nebenabreden nicht ausdrücklich vereinbart sind. Die Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung als vom Käufer angenommen, auch wenn abweichenden Bestimmungen des Käufers, insbesondere allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, nicht widersprochen wird.
§ 2 Allgemeines
Der Käufer ist dazu verpflichtet, die im Bestellformular geforderten Angaben (Name, Anschrift etc.) wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Im Falle der Zuwiderhandlung und eines daraus resultierenden Schadens, ist der Käufer verpflichtet, diesen zu ersetzen.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
3. Für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. der schriftliche Auftrag maßgebend (Fax, Brief, E-Mail).
4. Die Annahme der Bestellung erfolgt mit dem Versand der Ware.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die am Versandtag gültigen Preise der allgemeinen Preisliste sowie die aktuellen Zahlungs- und Lieferbedingungen. Die Preise sind Bruttopreise in Euro inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich Kosten für Versand und Verpackung. Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten des Käufers.
2. Der Kaufpreis ist netto, ohne Abzug von Skonto mit Bestellung fällig. Der Käufer kann den Kaufpreis nur per Vorausüberweisung zahlen. Bei schriftlichen Bestellungen mit Beilage eines Verrechnungsschecks oder einer Barsumme übernimmt Vision 21 keine Haftung für auf dem Postweg abhanden gekommene Sendungen. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren, dem Käufer der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
3. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
4. Bei Bestellungen mit einer Lieferzeit von mehr als 1 Monat (nur im Ausnahmefall) behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Preise entsprechend der vom Hersteller zwischenzeitlich vorgegebenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Dieses Rücktrittsrecht muß der Käufer unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend machen.
5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
§ 5 Lieferungen
1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung erfolgt per Paketdienst, Spedition oder Post (Versender) ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt durch den Verkäufer ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Der Verkäufer bemüht sich um den billigsten Transportweg. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
2. Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt.
3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm zustehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
4. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.
5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
6. Bei Überschreiten von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens zwei Wochen beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
7. Unvorhersehbare nicht zu vertretende Leistungshindernisse wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und unverschuldete
Betriebsstörungen – auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten des Verkäufers eintreten – berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
§ 6 Pflichten des Kunden
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach dem Empfang auf unrichtige oder unvollständige Lieferung zu überprüfen.
2. Nimmt der Käufer die Ware abredewidrig nicht ab, so haftet er für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 10% des
Nettobetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vereinbart. Ferner hat der Käufer die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren, dem Käufer der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
3. Der Käufer darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben an den Produkten in keiner Form verändern.
4. Der Käufer verpflichtet sich, bei der Ausfuhr die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die COCOM-Bestimmungen sowie die US-Export Administration Regulation zu beachten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung der dem Verkäufer gegen den Käufer aus dem Vertrag zustehenden Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Beim Zugriff durch Dritte, insbesondere bei einer Pfändung oder bei sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums oder der abgetretenen Forderung ist der Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
3. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen.
§ 8 Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug kann der Verkäufer 50% des Bestellwertes ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, daß der Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt dem Verkäufer die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
§ 9 Nutzungsrechte
1. Die im Vision 21 Internet-Shop angebotenen Waren sind nur zum privaten Gebrauch bestimmt. Das Copyright, insbesondere von Büchern, Kalendern und Postern, liegt bei den jeweiligen Copyright-Inhabern. Es handelt sich hierbei um urheberrechtlich geschützte Werke. Verstöße werden sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt.
2. Das Kopieren der DVD's, CD's, Kalender, Poster oder der Bücher (auch auszugsweise) ist nicht für den gewerblichen Gebrauch gestattet.
§ 10 Gewährleistung
1. Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Regelungen (24 Monate).
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn die Ware nicht direkt an den Käufer, sondern an eine dritte, vom Käufer benannte Person, ausgeliefert wird. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer frei von der Gewährleistungspflicht.
3. Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch den Versender zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadenaufnehmenden Stelle einzuholen. Die vorbehaltlose Übernahme der Lieferung durch den Versender gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer aus. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen.
4. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
5. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl des Verkäufers Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Im Rahmen der Ersatzlieferung bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, einen Vertragsgegenstand abweichend, aber gleichwertig in der Modifikation oder Konfiguration zu liefern, wie er der aktuellen Produktionspalette des Produzenten zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht.
6. Der Verkäufer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wird eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den Warenwert begrenzt.
7. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von der beschriebenen. Geringfügige Abweichungen im Farbton gegenüber Mustern, im Format und in der Oberflächenqualität sind fabrikations-, bzw. drucktechnisch nicht völlig vermeidbar. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Auch die Bildschirmdarstellung der ausgestellten Waren kann durch verschiedene Grafikkarten, Bildschirme oder Browserversionen unterschiedlich ausfallen.
8. Für die von Vision 21 vertriebenen Produkte werden branchenübliche Materialien verwendet. Für Drucke, Farben, Materialien, Lichtfestigkeit, etc. kann nur auf der Basis durchschnittlicher Beständigkeit Gewähr übernommen werden.
§ 11 Widerrufs- und Rückgaberecht
1. Die Ware wird – außerhalb der Gewährleistung nach § 8 – nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muß sich in einwandfreien Zustand befinden und originalverpackt sein. Der Widerruf der Bestellung hat schriftlich oder durch Rücksendung der Ware zu erfolgen. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs, ist der Käufer verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Tagen an Vision 21 zurückzusenden.
2. Zusätzlich zu Punkt 1 steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht entsprechend Fernabsatzgesetz zu, wenn er ein Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes ist. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat der Verbraucher innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Dr. Heiko Beyer, Stintzingstraße 29, 91052 Erlangen. Im Falle des Widerrufs trägt der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung, wenn der Bestellwert 40 Euro nicht übersteigt.
3. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei CD's, DVD's, CD-ROM's und Videos, wenn diese vom Verbraucher entsiegelt wurden.
§ 12 Buchung für Veranstaltungen
Dr. Heiko Beyer überläßt dem Veranstalter zum Zwecke der Bewerbung der Veranstaltung Standardplakate. Der Veranstalter verplichtet sich, dass er und/ oder seine Erfüllungsgehilfen (Plakatierer etc.) diese Plakate nur mit einem nicht entfernbaren Aufdruck/ Aufbringer in der Verkehr bringt, aus dem sich klar und deutlich mit Name, Adresse, email, FAX. und Telefonnummer und für jedermann ersichtlich ergibt, das er der Veranstalter ist und für die Plakatierung allein verantwortlich ist. Der Veranstalter verpflichtet sich und/ oder seine Erfüllungsgehilfen (Plakatierer etc.), die Grundsätze derordnungsgemäßen Plakatierung ohne Ausnahme einzuhalten, insbesondere bei der Verteilung der Plakte und beim Plakatieren die örtlichen Vorschriften zu beachten und auch die entsprechenden zivilrechtlichen/privatrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Im Falle der Zuwiderhandlung des Veranstalters und/ oder seiner Erfüllungsgehilfen (Plakatierer etc.) gegen die o.g. Vereinbarungen zum Umgang mit den von Dr. Heiko Beyer zur Verfügung gestellten Plakaten ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 EUR durch den Veranstalter an Dr. Heiko Beyer zu zahlen.
Der Veranstallter stellt Dr. Heiko Beyer von allen gegenüber diesen im Zusammenhang mit dem beauftragten Vortrag aufgrund nichtzulässiger, rechtswidriger oder nicht ordnungsgemäßer Plakatierung geltend gemachten Ansprüchen (insbesondere aus Störerhaftung), Schadensersatzforderungen und Buß- und Strafgeldern vollumfänglich frei. Der Freistellungsanspruch umfasst insbesondere auch etwaige Gerichts- und Anwaltskosten, die in diesem Zusammenhang bei Dr. Heiko Beyer anfallen können.
Storniert der Veranstalter die bestehende Buchung einer Live-Multivision innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten vor dem Veranstaltungstermin, so stellt Dr. Heiko Beyer ihm 50 % des ausgemachten Honrars in Rechnung.
Mit der Buchung von Dr. Heiko Beyer als Referent erkennt der Veranstalter die AGBs von Dr. Heiko Beyer an.
§ 13 Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes. Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Käufer angegebenen Daten elektronisch zu speichern, zu verarbeiten oder an beauftragte Partner weiterzuleiten, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Der Verkäufer verwendet die Daten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Käufer.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame oder fehlende Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen oder eine solche zu schaffen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
Stand: 10.11.2017